Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Ausgangsverfahren: römisch eins. Ausgangsverfahren: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Ausgangsverfahren über Beschwerden gegen Straferkenntnisse der Übernahmekommission zu entscheiden. 2. Bei der Übernahmekommission handelt es sich um die in Artikel 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (im Folgenden RL 2004/25/EG) vorgesehene Aufsichtsstelle. 3. Die RL 2004/25/EG wur... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Mit rechtskräftigem Bescheid vom XXXX , GZ XXXX , hat die Übernahmekommission (in Folge: ÜbK) in einem von Amts wegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG entschieden, dass Herr XXXX (in Folge: BF1), die XXXX und die XXXX verpflichtet sind, ein öffentliches Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der XXXX (Zielgesellschaft; in Folge: XXXX ) zu legen (Spru... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt I.1. Mit rechtskräftigem Bescheid vom XXXX, hat die Übernahmekommission (in Folge: ÜbK) in einem von Amts wegen eingeleiteten Nachprüfungsverfahren gemäß § 33 ÜbG entschieden, dass Herr XXXX (in Folge: BF1), die XXXX verpflichtet sind, ein öffentliches Pflichtangebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren der XXXX (Zielgesellschaft; in Folge: XXXX) zu legen (Spruchpunkt 1.) und gemäß § 3... mehr lesen...