Norm: ÜbG §30 Abs2 VwGVG §25 Abs6a ÜbG § 30 heute ÜbG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013 ÜbG § 30 gültig von 20.05.2006 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2006 ÜbG § 30 gültig von 01.08.2001 bis ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon.-Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Unterbringungssache der Patientin Daniela K*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Prim. Univ.-Prof. Dr. Christoph S*****, Abteilungsleiter der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, *****, vertret... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Unterbringungssache des am 30. Juli 1990 geborenen Harald G*****, infolge Revisionsrekurses des Abteilungsleiters Univ.-Prof. Dr. Christoph S*****, vertreten durch Dr. Peter Lechenauer, Rechtsanwalt in Salzburg, ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Unterbringungssache der Lydia R*****, vertreten durch Dr. Andreas Schöppl, Mag. Klaus Wahar, Rechtsanwälte in Salzburg, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Univ. Prof. Dr. Christoph S*****, Abteilungsleiter der Landesklinik... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die Unterbringung der Lucia G***** in der geschlossenen Abteilung des psychiatrischen Krankenhauses ***** gemäß § 20 Abs 2 UbG im Hinblick darauf für unzulässig, daß der bei der Anhörung beigezogene Sachverständige nach einer Untersuchung der Patientin erklärt hatte, sie sei nicht psychisch krank und es liege auch die Suizid-Gefährdung, die die ärztliche Leitung der Anstalt ernstlich befürchte, nicht vor. Dem von der Abteilungsleiterin in ... mehr lesen...
Begründung: Der 32-jährige Betroffene wurde am 9.10.1994 mit der Diagnose "alkoholpsychot. Zstb (Delir) Selbstgefährdung, Zust n. Commotio" in die N***** verlegt, nachdem er sich im Krankenhaus Z*****, in welches er nach einem Verkehrsunfall eingeliefert worden war, nicht hatte behandeln lassen. In der N***** wurde eine weitere Bewegung des Betroffenen durch Anlegen eines Bauchgurts für die Zeit von 17.30 Uhr bis 8.00 Uhr (des 10.10.1994) "bei Bedarf" verhindert, weil bei eine... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 20.12.1993 die Unterbringung der am 4.12.1993 in die geschlossene Abteilung der Landesnervenklinik S***** aufgenommenen 32jährigen Kranken für fünf Wochen, somit bis 8.1.1994 für zulässig (ON 6). Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Kranken Folge und sprach aus, daß ihre Unterbringung in der Zeit vom 4.12.1993 bis 8.1.1994 unzulässig war; der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig (ON 13). Am 11.2.1994 teilte di... mehr lesen...
Begründung: Der 76jährige Kranke wurde im November 1992 von einem Regionalkrankenhaus wegen cerebrovasculärer Insuffizienz auf die Neurologische Abteilung einer Landesnervenklinik verlegt. Bei der Aufnahme in dieser Anstalt wurde ein Verwirrtheitszustand bei bestehender Hirnatrophie, Fremdaggressionen im Rahmen dieses Zustands sowie eine corticale und subcorticale Atrophie festgestellt. Bei der Erstanhörung am 1.12.1992 gab die beigezogene Oberärztin an, der Kranke leide an ausgep... mehr lesen...