Begründung: Das Erstgericht wurde am 29. 12. 1998 von der am 23. 12. 1998 erfolgten zwangsweisen Unterbringung des mj Andreas R***** im geschlossenen Bereich des Landesnervenkrankenhauses Graz verständigt. Es führte am 4. 1. 1999 in der Krankenanstalt die Anhörung des mj Andreas R***** in Anwesenheit der Patientenanwältin durch, zu der es auch eine Sachverständige beizog. Das Erstgericht verkündete nach Protokollierung der Ausführungen der Sachverständigen und Befragung einer St... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs1 C2CUBG §22 Abs1
Rechtssatz: Bestand für die Patientenanwältin im erstinstanzlichen Verfahren mangels Ladung zur mündlichen Verhandlung kein Anlaß, sofort und noch vor der Beschlußfassung über die Zulässigkeit der Anhaltung die Bestellung eines weiteren Sachverständigen zu verlangen, hat das Rekursgericht, das selbst eine mündliche Verhandlung iSd § 22 UBG zur Prüfung der Voraussetzungen der Unterbringung nach § 3 UBG dur... mehr lesen...