Entscheidungen zu § 18 UbG

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Oberösterreich 1996/08/14 VwSen-420112/8/Kl/Ka

Rechtssatz: Zulässiger Anfechtungsgegenstand ist nur ein Akt der unmittelbaren verwaltungsbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt, welcher eine rechtsfeststellende oder -erzeugende Wirkung beigemessen werden kann, die sich gegen eine individuell bestimmte Person richtet, und sohin einen individuellen normativen Inhalt hat. Es ist daher erforderlich, daß ein verwaltungsbehördlicher Befehl mit unverzüglichem Befolgungsanspruch erteilt wurde, der erforderlichenfalls mit sofortigem Zwang durch ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.08.1996

RS UVS Vorarlberg 1992/02/26 2-011/91

Rechtssatz: Schon aus dem Wortlaut des §18 UbG ergibt sich, daß die Prüfungsbefugnis des Gerichts die gesamte Unterbringung des Kranken von ihrem Beginn an umfaßt. Diese Auslegung gebietet sich insbesondere auch bei einem Vergleich mit der Textierung der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Rechtsfürsorge für psychisch Kranke in Krankenanstalten (vgl 464 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XVII GP), in welcher die Prüfungsbefugnis des Gerich... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 26.02.1992

TE Bescheid 1991/07/24 02/32/22/91

Begründung: Die Beschwerdeführerin führt in ihrer Beschwerde aus, sie sei vom 28.4.1991 bis zum 11.5.1991 im Psychiatrischen Krankenhaus der Stadt Wien, Baumgartner Höhe, zwangsweise angehalten worden. Es liege daher eine "Unterbringung" im Sinne des § 2 des Unterbringungsgesetzes, BGBl Nr 155/1990 (UbG), vor. Auf die Frage, ob es sich hiebei um eine Unterbringung auf Verlangen (§ 4 UbG) gehandelt hat - was nach dem Beschwerdevorbringen offenbar die sowohl von der ärztlichen Leiterin der A... mehr lesen...

Entscheidung | Bescheid | 24.07.1991

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