Begründung: Die Patientin war am 14. Jänner 2010 unfreiwillig in der Landesnervenklinik untergebracht. Es lag eine depressive Symptomatik sowie Demenz von mittel- bis höhergradigem Ausmaß vor. Überdies war die Patientin auch psychotisch. Dies bewirkte, dass sie nicht mehr ausreichend Nahrung und Flüssigkeit aufnahm. Der Abteilungsleiter beantragte die gerichtliche Genehmigung einer Elektrokrampftherapie als besondere Heilbehandlung iSd § 36 Abs 2 UbG. Es bestehe keine Behandlungsalt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte nach zwei im August und September 1991 für zulässig erklärten Unterbringungen (36 Ub 172/91 und 36 Ub 1919/91 je des Bezirksgerichtes *****) in der im vorliegenden Verfahren am 28. Oktober 1991 durchgeführten Erstanhörung die Unterbringung der Hermine M***** in der psychiatrischen Abteilung der Landesnervenklinik ***** (neuerlich) für vorläufig zulässig, nachdem diese am 24. Oktober 1991 nach einem Selbstmordversuch in die Klinik eingeliefert wor... mehr lesen...