Begründung: Die Patientin Helene W***** wurde am 31. 10. 2006 auf der I. Psychiatrischen Abteilung der Christian-Doppler-Klinik in Salzburg (Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie) aufgenommen und nach Vorliegen zweier fachärztlicher Zeugnisse gegen ihren Willen untergebracht. Nach diesen Zeugnissen ist die Patientin örtlich, zeitlich und situativ desorientiert sowie akut selbstgefährdend; sie befindet sich in einem akuten Verwirrtheitszustand infolge einer demenzi... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §45 IIF UbG §12 Abs2 UbG §28 Abs1 UbG § 12 heute UbG § 12 gültig ab 01.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2022 UbG § 12 gültig von 01.07.2018 bis 30.06.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 UbG § 12 gültig v... mehr lesen...