Entscheidungen zu § 9 Abs. 2 TilgG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1976/11/24 5Os1279/55, 9Os65/69, 13Os153/76

Norm: TilgG 1951 §9 Abs2
Rechtssatz: Tilgbare Vorstrafen sind nicht erschwerend, weil der Umstand, daß die Staatsanwaltschaft der ihr nach dem § 9 Abs 2 des TilgG 1951 obliegenden Verpflichtung nicht nachgekommen ist, dem Angeklagten in keiner Weise zum Nachteil gereichen kann. Tilgbare Vorstrafen sind nicht erschwerend, weil der Umstand, daß die Staatsanwaltschaft der ihr nach dem Paragraph 9, Absatz 2, des TilgG 1951 obliegenden Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.03.1956

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