Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Gerald G***** der Verbrechen des versuchten schweren Raubes als Beteiligter nach §§ 12 zweiter Fall, 15, 142 Abs 1, 143 "erster" (richtig: Satz 1 zweiter) Fall StGB (1) und der Hehlerei nach § 164 "Abs 1" (richtig: Abs 2) und Abs 4 zweiter Satz StGB (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Gerald G***** der Verbrechen des v... mehr lesen...
Norm: TilgG 1951 §7 Abs4
Rechtssatz:
Die Tilgung wirkt nicht zurück.
Entscheidungstexte 12 Os 201/71 Entscheidungstext OGH 16.12.1971 12 Os 201/71 15 Os 34/97 Entscheidungstext OGH 24.04.1997 15 Os 34/97 Dagegen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: TilgG 1951 §7 Abs4
Rechtssatz:
Eine zwischen Begehen der Tat und Urteilsfällung getilgte Diebstahlsvorstrafe steht der Annahme der Verbrechenseignung nach § 176 I lit b StG entgegen. Eine zwischen Begehen der Tat und Urteilsfällung getilgte Diebstahlsvorstrafe steht der Annahme der Verbrechenseignung nach Paragraph 176, römisch eins Litera b, StG entgegen.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbeitshausG 1951 §1 Abs2TilgG §7 Abs4
Rechtssatz:
Aus einer getilgten Verurteilung kann eine gemäß § 1 Abs 2 ArbeitshausG 1951 in Betracht zu ziehende Verbüßung einer Freiheitsstrafe nicht abgeleitet werden. Aus einer getilgten Verurteilung kann eine gemäß Paragraph eins, Absatz 2, ArbeitshausG 1951 in Betracht zu ziehende Verbüßung einer Freiheitsstrafe nicht abgeleitet werden.
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