Gründe: Der am 12.August 1947 geborene Zimmermann Friedrich A wurde des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Hiebei waren fünf Vorstrafen wegen § 411 StG. erschwerend (woraus das Schöffengericht eine geringe Einschätzung der persönlichen Integrität anderer ableitete), mildernd hingegen nichts. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Beru... mehr lesen...
Gründe: Die am 22.Dezember 1934 geborene Anna A wurde des Vergehens der versuchten Abgabenhinterziehung nach den §§ 13, 33 Abs 1 und Abs 3 lit a FinStrG. schuldig erkannt. Inhaltlich des Urteils hat sie am 20. September 1977 in Wien durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen sowie einer ihnen zugrunde gelegten unrichtigen Bilanz für das Jahr 1976 versucht, vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine in unterblie... mehr lesen...
Norm: FinStrG §23 Abs2FinStrG §186 Abs2TilgG §1 Abs4
Rechtssatz: Nach Tilgung ist die Vorstrafe (hier wegen Finanzordungswidrigkeit) weder erschwerend noch hindert sie die Annahme eines untadeligen Wandels. Entscheidungstexte 13 Os 113/81 Entscheidungstext OGH 19.11.1981 13 Os 113/81 12 Os 170/86 Entscheidungstext OGH 05.03... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des jeweils einstimmigen Wahrspruchs der Geschwornen wurden der am 23. September 1958 geborene Schlosser Josef A und der am 8. Februar 1953 geborene Kraftfahrer Martin B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1 und 143 StGB schuldig erkannt, weil sie in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) - das Urteil spricht von einem 'einverständlichen Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 StGB)' - am 3. November 1978 dadurch, daß A mit seinem PKW die Geheimprostitui... mehr lesen...
Norm: FinStrG §41StGB §39TilgG §1 Abs4
Rechtssatz: Getilgte Vorstrafen können nie rückfallsbegründend sein. Entscheidungstexte 12 Os 13/76 Entscheidungstext OGH 19.12.1977 12 Os 13/76 Veröff: EvBl 1978/201 S 611 10 Os 172/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1986 10 Os 172/86 Beisatz: Und zwar auch dann nicht, wenn sie er... mehr lesen...
Norm: StGB §43TilgG §1 Abs4
Rechtssatz: Die Geltung als gerichtlich unbescholten (§ 1 Abs 4 TilgG) ist absolut; getilgte Vorstrafen dürfen daher weder bei der Strafbemessung noch bei Beurteilung der Voraussetzungen für eine bedingte Strafnachsicht herangezogen werden. Entscheidungstexte 12 Os 1/77 Entscheidungstext OGH 26.05.1977 12 Os 1/77 Veröff: EvBl 1977/249 S 586 = RZ ... mehr lesen...