Entscheidungen zu § 41 Abs. 4 TSchG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Vorarlberg 2010/10/18 431-001/10

1.              Mit angefochtenem Bescheid wurde der XY, gemäß § 13 Abs 3 iVm § 16 der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverord¬nung 2008 ? BVO 2008, BGBl II 2008/473, im gepachteten landwirtschaftlichen Objekt am Standort GST NR 10191, GB D, die geplante Kontrollstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr 1255/97 des Rates vom 25.06.1997 nach Maßgabe des näher bezeichneten Sachverhalts unter verschiedenen Auflagen bewilligt.   2.              Gegen diesen Bescheid hat der Berufungswerber rechtz... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Vorarlberg | 18.10.2010

TE UVS Tirol 2007/11/27 2007/23/3159-1

Mit Schreiben vom 13.11.2007 legte die Bezirkshauptmannschaft Lienz dem Unabhängigen Verwaltungssenat in Tirol einen Verwaltungsstrafakt betreffend A. W. vor. In diesem Akt findet sich zwar ein Straferkenntnis, welches vom 29.10.2007 datiert. Auf der letzten Seite dieses Straferkenntnisses findet sich der Beisatz ?Nachrichtlich an: Tierschutzombudsmann Dr. M. J., XY-Straße 25, I., per E-Mail?. Weiters finden sich dann die handschriftlichen Vermerke, dass dieser Bescheid am 29.10.2007 mitte... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 27.11.2007

RS UVS Oberösterreich 2005/12/20 VwSen-300706/6/Ste

Rechtssatz: § 5 des Tierschutzgesetzes - TSchG, BGBl.I Nr. 118/2004, regelt das Verbot der Tierquälerei. Nach Abs.1 ist es verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Im Abs.2 sind beispielsweise verschiedene Fälle angeführt, in denen jedenfalls gegen Abs.1 verstoßen wird. Nach Abs.2 Z.10 verstößt gegen das Verbot der Tierquälerei, wer "ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegung... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 20.12.2005

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