Der Bezirkshauptmann von Leibnitz hat mit dem bekämpften Bescheid gemäß §§ 37 Abs 3 iVm 30 TSchG festgestellt, dass die am 07.12.2011 im Betrieb in Sch, abgenommenen 265 Stück (205 Schafe und 60 Lämmer) als verfallen anzusehen seien. Gemäß § 30 Abs 3 TSchG würden die Kosten für die Unterbringung ab Abnahme bis zur Rechtskraft des Verfallsbescheides mit gesondertem Bescheid vorgeschrieben. Begründend wurde verfahrenswesentlich ausgeführt, dass am 07.12.2011 im genannten Betrieb 265 Schafe (... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: TSchG §40 Abs1 TSchG §37 Abs3 TSchG §37 Abs1 Z2 TSchG § 40 heute TSchG § 40 gültig ab 01.09.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2022 TSchG § 40 gültig von 26.04.2017 bis 31.08.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2017 ... mehr lesen...