Entscheidungen zu § 3a Abs. 1 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2006/6/20 4Ob82/06x

Norm: KSchG §3a Abs1
Rechtssatz: Der Rücktritt ist nur dann zulässig, wenn der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen verstärkt auf den Willensbildungsprozess des Verbrauchers eingewirkt hat. Nur unter dieser Voraussetzung erscheint es gerechtfertigt, das Risiko des Nichteintritts des betreffenden Umstandes auch dem Unternehmer aufzubürden. Geschützt wird das Vertrauen des Verbrauchers in das Bestehen von Begleitumständen, die für ihn ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.06.2006

TE OGH 2006/6/20 4Ob82/06x

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Entscheidung | OGH | 20.06.2006

Entscheidungen 1-2 von 2

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