Norm: KSchG §3a Abs1
Rechtssatz: Der Rücktritt ist nur dann zulässig, wenn der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen verstärkt auf den Willensbildungsprozess des Verbrauchers eingewirkt hat. Nur unter dieser Voraussetzung erscheint es gerechtfertigt, das Risiko des Nichteintritts des betreffenden Umstandes auch dem Unternehmer aufzubürden. Geschützt wird das Vertrauen des Verbrauchers in das Bestehen von Begleitumständen, die für ihn ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten unterfertigten als Käufer am 2. 3. 2004 ein Kaufangebot der Klägerin als Verkäuferin über den Erwerb eines Reihenhauses im Erstbezug zum Kaufpreis von 339.000 EUR. Am 9. 3. 2004 erklärten die Beklagten gegenüber der Klägerin schriftlich den Rücktritt vom Kaufangebot. Vor dem 2. 3. 2004 führten die Beklagten Gespräche mit dem Geschäftsführer der Klägerin über die Finanzierung des geplanten Hauskaufs. Der Geschäftsführer der Klägerin war früher im Ba... mehr lesen...