Entscheidungen zu § 30a Abs. 1 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2002/9/19 3Ob22/02k

Norm: KSchG §30a Abs1
Rechtssatz: Beim Rücktrittsrecht nach §30a Abs1 KSchG kommt es nur auf die erstmalige Besichtigung des Objekts durch den präsumptiven Erwerber an. Dieser muss sich eine bereits früher vorgenommene Besichtigung des Objekts durch einen Dritten (in casu: Ehegatten) nicht zurechnen lassen. Entscheidungstexte 3 Ob 22/02k Entscheidungstext OGH 19.09.2002 3 Ob 22... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.09.2002

TE OGH 2002/9/19 3Ob22/02k

Entscheidungsgründe: Der durch Art II des MaklerG BGBl 1996/262 eingefügte § 30a KSchG regelt den Rücktritt von Immobiliengeschäften und lautet: Der durch Art römisch II des MaklerG BGBl 1996/262 eingefügte Paragraph 30 a, KSchG regelt den Rücktritt von Immobiliengeschäften und lautet: (1) Gibt ein Verbraucher eine Vertragserklärung, die auf den Erwerb eines Bestandrechts, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums an einer Wohnung ... geeignet ist, am sel... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.09.2002

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