RS OGH 2002/9/19 3Ob22/02k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.09.2002
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Norm

KSchG §30a Abs1

Rechtssatz

Beim Rücktrittsrecht nach §30a Abs1 KSchG kommt es nur auf die erstmalige Besichtigung des Objekts durch den präsumptiven Erwerber an. Dieser muss sich eine bereits früher vorgenommene Besichtigung des Objekts durch einen Dritten (in casu: Ehegatten) nicht zurechnen lassen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116951

Dokumentnummer

JJR_20020919_OGH0002_0030OB00022_02K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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