Begründung: Der Beklagte bewohnt die im Dachgeschoß des Hauses *****, links vom Aufgang gelegene, ca 93 m2 große Wohnung. Vor ihm hatte die Wohnung sein am 2. 1. 1999 verstorbener Vater benützt. Eigentümer des Hauses sind die Kläger, die es im Jahr 2001 von der Österreichischen Post AG gekauft haben. Die Österreichische Post AG ist nach dem insoweit übereinstimmenden Parteivorbringen Dienstgeber des Beklagten und war auch Dienstgeber seines Vaters. Unstrittig ist auch, dass die W... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art5 Nr3 JN §41 KSchG §28 KSchG §29 JN § 41 heute JN § 41 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 41 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 KSchG § 28 heute ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art5 Nr3 JN §41 KSchG §28 KSchG §29 JN § 41 heute JN § 41 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 41 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 KSchG § 28 heute ... mehr lesen...
Begründung: Der nach § 29 KSchG klageberechtigte Verein macht mit seiner Verbandsklage Unterlassungsansprüche nach § 28 KSchG geltend. Er bekämpft die vom Beklagten im geschäftlichen Verkehr bei der Durchführung von Werbefahrten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese verstießen gegen Bestimmungen des KSchG. Daneben releviert der Kläger auch Verstöße gegen das Datenschutzgesetz sowie Wettbewerbsverstöße. Der Beklagte habe die Geschäftsbedingungen unter anderem auch ge... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 KSchG §29 KSchG § 28 heute KSchG § 28 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 28 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 KSchG § 28 gültig von 01.10.1979 bis 3... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte vermietet Parkplätze u. a. auch solche in Garagen. Beim Abschluss von Mietverträgen mit Verbrauchern legt sie unter Verwendung von Formblättern den Verträgen allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Der gemäß § 29 KSchG klagelegitimierte Verein begehrt die Unterlassung folgender, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltenen Klauseln wegen Sittenwidrigkeit: Die Beklagte vermietet Parkplätze u. a. auch solche in Garagen. Beim Abschluss... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt einen Handel mit Matratzen und ähnlichen Produkten. Sie tritt dabei mit Verbrauchern im Sinn des § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendete im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgenden Inhalt haben: Die Beklagte betreibt einen Handel mit Matratzen und ähnlichen Produkten. Sie tritt dabei mit Verbrauchern im Sinn des Paragraph eins, KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt.... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 Abs2 KSchG §29 UWG §14 KSchG § 28 heute KSchG § 28 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 28 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 KSchG § 28 gültig von 01.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein nach § 29 KSchG klageberechtigter Verein. Die Klägerin ist ein nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigter Verein. Die Beklagte betreibt ein Inkassobüro. Zumindest bis 6. 5. 1997 verwendete die Beklagte in ihrem Formular "Anerkenntnis und Zahlungszusage" (Beilage A) Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem folgende Klauseln beinhalten: a) " .... Ich verpflichte mich, ..... zuzüglich der tarifmäßigen Kosten des genannten Inkassoi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 28 Abs 1 KSchG kann der, der im geschäftlichen Verkehr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die er von ihm geschlossenen Verträgen zugrundelegt, oder in hiebei verwendeten Formblättern für Verträge Bedingungen vorsieht, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen, von den dort genannten juristischen Personen, darunter auch der klagenden Partei, auf Unterlassung geklagt werden. Da... mehr lesen...
Norm: KSchG §28 KSchG §28 Abs1 KSchG §29 KSchG § 28 heute KSchG § 28 gültig ab 01.01.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 28 gültig von 01.01.1997 bis 31.12.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997 KSchG § 28 gültig von 0... mehr lesen...