Entscheidungen zu § 28 Abs. 2KSch KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

12 Dokumente

Entscheidungen 1-12 von 12

TE OGH 2010/5/19 6Ob220/09k

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein in § 29 Abs 1 KSchG genannter Verein. Sie macht Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung ihrer Ansicht nach gesetzwidriger beziehungsweise sittenwidriger Bestimmungen in von der Beklagten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern gemäß § 28 Abs 1 KSchG geltend. Die Beklagte ist unter anderem Emittentin von Bankschuldverschreibungen mit dem Namen „Callable Snowball Floater Obligation 2005-2013/11“ (ISIN-Cod... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.05.2010

TE OGH 2010/5/19 6Ob220/09k

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein in § 29 Abs 1 KSchG genannter Verein. Sie macht Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung ihrer Ansicht nach gesetzwidriger beziehungsweise sittenwidriger Bestimmungen in von der Beklagten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern gemäß § 28 Abs 1 KSchG geltend. Die Beklagte ist unter anderem Emittentin von Bankschuldverschreibungen mit dem Namen „Callable Snowball Floater Obligation 2005-2013/11“ (ISIN-Cod... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.05.2010

TE OGH 2010/4/22 2Ob1/09z

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.2010

TE OGH 2010/4/22 2Ob1/09z

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.2010

TE OGH 2009/11/17 1Ob131/09k

Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein Finanzinstitut und befasst sich mit dem Abschluss von (Finanzierungs-)Leasingverträgen. Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Leasingverträgen, verwendete die Beklagte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Mit Schreiben vom 23. 3. 2007 bemängelte die Klägerin diverse Klauseln (die von der Klägerin gewählte, von den Vorinstanzen übernommene Nummerierung wird beibehalten) und forderte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.11.2009

TE OGH 2009/11/17 1Ob131/09k

Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein Finanzinstitut und befasst sich mit dem Abschluss von (Finanzierungs-)Leasingverträgen. Im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss von Leasingverträgen, verwendete die Beklagte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Mit Schreiben vom 23. 3. 2007 bemängelte die Klägerin diverse Klauseln (die von der Klägerin gewählte, von den Vorinstanzen übernommene Nummerierung wird beibehalten) und forderte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.11.2009

TE OGH 2009/10/13 5Ob138/09v

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte ist ein Kreditinstitut, welches ihre Leistungen bundesweit anbietet. Der Kläger übermittelte der Beklagten ein Abmahnschreiben (datiert mit 22. 7. 2007, zugegangen am 23. 8. 2007) und beanstandete darin die fünf aus dem
Spruch: näher ersichtlichen Klauseln der „Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher (Fassung 2007)” der Beklagten. Diesem Abmahnschreiben... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.10.2009

TE OGH 2009/10/13 5Ob138/09v

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagte ist ein Kreditinstitut, welches ihre Leistungen bundesweit anbietet. Der Kläger übermittelte der Beklagten ein Abmahnschreiben (datiert mit 22. 7. 2007, zugegangen am 23. 8. 2007) und beanstandete darin die fünf aus dem
Spruch: näher ersichtlichen Klauseln der „Allgemeinen Bestimmungen für die Einlagen auf Sparbücher (Fassung 2007)” der Beklagten. Diesem Abmahnschreiben... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.10.2009

TE OGH 2009/9/3 2Ob153/08a

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei betreibt das Leasinggeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet an. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt. Mit Schreiben vom 21. 3.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.09.2009

TE OGH 2009/9/3 2Ob153/08a

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei betreibt das Leasinggeschäft und bietet ihre Leistungen im gesamten Bundesgebiet an. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet dabei Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelegt. Mit Schreiben vom 21. 3.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.09.2009

TE OGH 2009/4/1 9Ob66/08h

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagten sind Gesellschafter einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese gründeten sie im Jahr 2003 und betreiben seit Jänner 2006 diverse Internet-Websites mit verschiedenen Diensten, die sie auf individuellen Abruf im Online-Verkehr bereitstellen. Sie sind Gesellschafter dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der sie auch die grundlegenden ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.04.2009

TE OGH 2009/4/1 9Ob66/08h

Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die Beklagten sind Gesellschafter einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Diese gründeten sie im Jahr 2003 und betreiben seit Jänner 2006 diverse Internet-Websites mit verschiedenen Diensten, die sie auf individuellen Abruf im Online-Verkehr bereitstellen. Sie sind Gesellschafter dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts, bei der sie auch die grundlegenden ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.04.2009

Entscheidungen 1-12 von 12

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten