Norm: ABGB §864aABGB §879 Abs3 EKSchG §6 Abs3KSchG §27d Abs1 Z7KSchG §27h Abs2
Rechtssatz: Der Heimvertrag endet mit dem Tod des Heimbewohners. Der Heimvertrag muss über die Vorgangsweise des Heimträgers bei Beendigung des Vertragsverhältnisses informieren. Dies betrifft insbesondere auch die Räumung der Wohnräume von Fahrnissen. Entscheidungstexte 6 Ob 261/07m Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...