Norm: ABGB §879 Abs3 EKSchG §27dKSchG allgWr BehindertenG §24
Rechtssatz: Heimunterbringung iSd § 24 Abs 1 WBHG ist eine Leistung der Sozialhilfe, auf die ein öffentlich-rechtlicher Rechtsanspruch besteht und über die mit Bescheid abgesprochen wird. Bedient sich der Sozialhilfeträger zur Heimunterbringung eines Dritten und vereinbart dieser mit dem Betroffenen über die Grundversorgung hinausgehende Zusatzleistungen, so tritt der Betroffene rege... mehr lesen...