Entscheidungen zu § 27a KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS OGH 2021/11/23 4Ob119/21k

Norm: KSchG §27a
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 27a KSchG ist auch dann anwendbar, wenn der Werkunternehmer nicht das gesamte Entgelt, sondern nur einen um bestimmte Ersparnisse und Einkünfte aus anderweitigem Erwerb verminderten Teil davon geltend macht. Entscheidungstexte 4 Ob 119/21k Entscheidungstext OGH 23.11.2021 4 Ob 119/21k Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.11.2021

RS OGH 2004/2/10 1Ob268/03y

Norm: ABGB §909ABGB §1168 Abs1 Satz1KSchG §27a
Rechtssatz: a) Auch wenn dem Besteller das Rücktrittsrecht, an dessen Ausübung die Verpflichtung zur Zahlung des Reugelds geknüpft ist, nicht im Vertrag vorbehalten wurde, sondern das Recht zur Abbestellung des Werks - soweit keine Abnahmepflicht vereinbart wurde - schon kraft Gesetzes zusteht, kann die im Vertrag festgelegte "Stornogebühr" als Pauschalierung des eingeschränkten Entgeltanspruchs ge... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2004

RS OGH 2004/2/10 1Ob268/03y

Norm: ABGB §1168 Abs1 Satz1KSchG §27a
Rechtssatz: Ein Anspruch nach §1168 Abs1 erster Satz ABGB kann zur Gänze entfallen, wenn der Unternehmer ein gleichwertiges Ersatzgeschäft "absichtlich versäumt" hat, bei dem nicht nur die Verwertung aller die Werkherstellung vorbereitenden Aufwendungen, sondern auch die Erzielung eines gleichen oder sogar höheren Gewinns möglich gewesen wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.02.2004

TE OGH 2004/2/10 1Ob268/03y

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Entscheidung | OGH | 10.02.2004

Entscheidungen 1-4 von 4

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