Norm: KSchG §25d Abs2 KSchG § 25d heute KSchG § 25d gültig ab 01.01.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997
Rechtssatz: Eine Mäßigung ist nur möglich, wenn zusätzlich zum krassen Missverhältnis der Verbindlichkeiten des Interzedenten zu seinem Haftungsfonds weitere Umstände vorlieg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist türkische Staatsangehörige, hält sich jedoch seit ihrer Geburt in Österreich auf. Sie ist der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig und beendete 1997 eine kaufmännische Lehre mit Lehrabschluss. Danach war sie in den Jahren 1997 bis 1999 jeweils etwa zwei Monate pro Jahr bei der Havva K***** Lebensmittel KEG halbtags als Dienstnehmerin beschäftigt und verdiente rund 6.000 S monatlich. In Zeiten ihrer Arbeitslosigkeit erhielt sie ei... mehr lesen...