Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit E-Mail vom 28.10.2016 wandte sich der Beschwerdeführer mit einer als "Beschwerde gegen XXXX wegen gesetzwidriger Vorgangsweise entgegen § 15 Abs. 1 KSchG und entgegen § 25 Abs. 2 TKG" bezeichneten Eingabe an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR; im Folgenden: belangte Behörde) und behauptete darin die Gesetzwidrigkeit der vertraglichen Kündigungsfrist des Telekom... mehr lesen...