Norm: KSchG §15 Abs1KSchG §6 Abs1 Z1
Rechtssatz: An der von der Judikatur abgelehnten analogen Anwendung des § 15 KSchG und der Beschränkung auf die im Gesetz angeführten Dauerschuldverhältnisse ist festzuhalten, weil der Gesetzgeber mit § 6 Abs 1 Z 1 KSchG ohnehin für solche Verträge, die nicht ausdrücklich von § 15 KSchG erfasst sind, eine Schutzbestimmung gegen unangemessen lange vertragliche Bindungsfristen unter angemessener Berücksichtigu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Gesamtrechtsnachfolgerin der F*****gmbH und der F***** V*****gmbH. Sie handelt mit Flüssiggas, zählt auf diesem Gebiet zu den größten österreichischen Unternehmen und tritt dabei regelmäßig mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt, mit denen sie Bestand- und Lieferverträge abschließt. Auf Grund dieser Verträge liefert die Beklagte Flüssiggastanks und Flüssiggas. Sie verwendet dabei seit 1995 die streitgegenständlichen Klau... mehr lesen...