Begründung: Mit Beschluss vom 10. 4. 2003 eröffnete das Erstgericht über das Vermögen des Schuldners das Schuldenregulierungsverfahren, bestellte einen Masseverwalter, bestimmte die Anmeldungsfrist mit 22. 5. 2003 und beraumte die allgemeine Prüfungstagsatzung für 5. 6. 2003 an. Das Edikt enthielt neben der Ankündigung, dass insbesondere auch über den Antrag des Schuldners auf Annahme des Zahlungsplanes abgestimmt werde, die Aufforderung gemäß § 74 Abs 2 Z 5a KO zur Geltendmachun... mehr lesen...
Norm: KSchG §12 Abs1 KSchG §12 Abs2 KSchG § 12 heute KSchG § 12 gültig ab 01.10.1979 KSchG § 12 heute KSchG § 12 gültig ab 01.10.1979 Rechtssat... mehr lesen...