Entscheidungen zu § 10 Abs. 3 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

10 Dokumente

Entscheidungen 1-10 von 10

TE OGH 2010/4/22 2Ob1/09z

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. D... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.2010

RS OGH 2010/4/22 2Ob1/09z

Norm: ABGB §884 KSchG §10 Abs3 ABGB § 884 heute ABGB § 884 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 KSchG § 10 heute KSchG § 10 gültig ab 01.10.1979 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.2010

RS OGH 2010/4/22 2Ob1/09z

Norm: KSchG §10 Abs3 KSchG § 10 heute KSchG § 10 gültig ab 01.10.1979
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des § 10 Abs 3 KSchG ist insoweit eingeschränkt, als ein vertraglicher Vorbehalt vorliegen muss. Es muss also bereits in einem bindenden Vertrag festgelegt sein, dass entweder dem Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.2010

RS OGH 2010/4/22 2Ob1/09z

Norm: ABGB §884 KSchG §10 Abs3 KSchG §28 Abs1 ABGB § 884 heute ABGB § 884 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 KSchG § 10 heute KSchG § 10 gültig ab 01.10.1979 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.2010

TE OGH 2007/10/17 7Ob151/07t

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei W***** Versiche... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.10.2007

TE OGH 2007/3/20 4Ob221/06p

Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28 a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäft... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.03.2007

RS OGH 2021/5/18 4Ob221/06p; 4Ob59/09v; 2Ob1/09z; 7Ob84/12x; 5Ob87/15b; 2Ob20/15b; 4Ob202/16h; 8Ob13

Norm: ABGB §879 E KSchG §10 Abs3 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 KSchG § 10 heute KSchG § 10 gültig ab 01.10.1979 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.2007

RS OGH 2025/2/27 7Ob78/06f; 7Ob201/05t; 7Ob131/06z; 7Ob140/06y; 7Ob173/06a; 7Ob82/07w; 7Ob151/07t; 7

Norm: KSchG §10 Abs3 KSchG § 10 heute KSchG § 10 gültig ab 01.10.1979
Rechtssatz: Nach § 10 Abs 3 KSchG darf die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen des Unternehmers vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Wird nun wie hier vereinbart, dass nicht in den Mietvertrag aufgenommene Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.2006

TE OGH 2002/11/19 4Ob179/02f

Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt das Bankgeschäft bundesweit an zahlreichen Standorten. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Fassung September 2000, deren Geltung jeweils schriftlich vereinbart wird. Diese enthalten nachstehende Bestimmungen, wobei die vom klagenden Verein für Konsumenteninformation (im Revisionsverfahren noch) beanstandeten Bestimmungen in Kursivschrift herausgehoben werden: Z 3 Abs 1: Das Kreditinstitut ist berechtigt, Aufträge, die ih... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.11.2002

RS OGH 2002/11/19 4Ob179/02f

Norm: KSchG §6 Abs3 KSchG §10 Abs3 KSchG § 6 heute KSchG § 6 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2025 KSchG § 6 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003 KSchG § 6 gültig von 01.03.1997 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2002

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