Entscheidungen zu § 10 Abs. 3 KSchG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2010/4/22 2Ob1/09z

Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. M... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.04.2010

TE OGH 2007/10/17 7Ob151/07t

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Entscheidung | OGH | 17.10.2007

TE OGH 2007/3/20 4Ob221/06p

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Entscheidung | OGH | 20.03.2007

RS OGH 2007/3/20 4Ob221/06p, 4Ob59/09v, 2Ob1/09z, 7Ob84/12x, 5Ob87/15b, 2Ob20/15b, 4Ob202/16h, 8Ob13

Norm: ABGB §879 EKSchG §10 Abs3
Rechtssatz: § 10 Abs 3 KSchG soll verhindern, dass der Unternehmer dem Verbraucher mündliche Zusagen macht, deren Gültigkeit er nachträglich unter Berufung auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Abrede stellt. Entscheidungstexte 4 Ob 221/06p Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 221/06p Beisatz: So bereits 9 Ob 15/05d. (T1)B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.2007

RS OGH 2006/10/11 7Ob78/06f, 7Ob201/05t, 7Ob131/06z, 7Ob140/06y, 7Ob173/06a, 7Ob82/07w, 7Ob151/07t,

Norm: KSchG §10 Abs3
Rechtssatz: Nach § 10 Abs 3 KSchG darf die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen des Unternehmers vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Wird nun wie hier vereinbart, dass nicht in den Mietvertrag aufgenommene Vereinbarungen des Vermieters, seien dies nun schriftliche oder mündliche, nicht gelten, so liegt darin auch ein Verstoß gegen § 10 Abs 3 KSchG, weil die Erklärung des Vermieters außerhalb eines bestimmten schrift... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.2006

TE OGH 2002/11/19 4Ob179/02f

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Entscheidung | OGH | 19.11.2002

RS OGH 2002/11/19 4Ob179/02f

Norm: KSchG §6 Abs3KSchG §10 Abs3
Rechtssatz: Die Klausel in AGB "Zur Durchführung solcher (mittels Telekommunikation) erteilten Aufträge ist das Kreditinstitut bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann verpflichtet, wenn dies der Kunde in einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Kreditinstitut wünscht und dieses sich damit einverstanden erklärt" verstößt gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG und ist daher unzulässig. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2002

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