Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Wirksamkeit vom 01.01.2014 zum Richter des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Wirksamkeit vom 01.01.2014 zum Richter des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. Am 07.05.2015 wurde er von der Leiterin des Geschäftsbereiches Personal telefonisch verständigt, dass er die Aufwandsentschädig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Wirksamkeit vom 01.01.2014 zum Richter des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Wirksamkeit vom 01.01.2014 zum Richter des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. Am 06.05.2015 wurde er von der Leiterin des Geschäftsbereiches Personal telefonisch verständigt, dass er die Aufwandsentschädig... mehr lesen...