Entscheidungen zu § 63 RStDG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Bvwg Erkenntnis 2023/10/30 W246 2256614-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 21.02.2022 meldete die Beschwerdeführerin, eine in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Richterin des XXXX , dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes XXXX (in der Folge: die Behörde) die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung. Sie sei Geschäftsführerin der mit Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2022 gemeinsam mit ihrem Ehemann (dem weiteren ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 30.10.2023

TE Bvwg Erkenntnis 2022/10/12 W111 2259013-1

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Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 12.10.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2022/4/19 W183 2248572-1

Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.       Mit E-Mail vom 03.06.2015 meldete der nunmehrige Beschwerdeführer gemäß § 63 Abs. 2 RStDG das Halten von juristischen Vorträgen als Nebenbeschäftigung in einem beispielhaft für das Jahr 2015 angegebenen Ausmaß von 1,5 Tagen. 1. Mit E-Mail vom 03.06.2015 meldete der nunmehrige Beschwerdeführer gemäß Paragraph 63, Absatz 2, RStDG das Halten von juristischen Vorträgen als Nebenbes... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 19.04.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2020/8/28 W136 2226129-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden BF) wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 14.08.2019 zur Gerichtspraxis in der Dauer von sieben Monaten ab XXXX im Sprengel des Oberlandesgerichte XXXX (Dienstort XXXX ) zur Gerichtspraxis als Rechtspraktikantin zugelassen. Bereits im Ansuchen um Zulassung zur Gerichtspraxis vom 27.04.2019 hatte die BF ihr aufrechtes Dienstverhältnis bei einem näher genannten Rechtsanwalt beka... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.08.2020

TE Bvwg Erkenntnis 2020/4/9 W257 2210322-2

Entscheidungsgründe: 1.       Verfahrensgang: 1.1.    Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz „BF“) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 1.2.    Mit Weisung der Dienstbehörde, dem Präsidenten des XXXX (idF kurz „belBeh“), vom 14.08.2018 wurde der Beschwerdeführerin die Nebenbeschäftigung XXXX untersagt. Sie stellte am gleichen Tag die Nebenbeschäftigung ein. 1.3.    Die BF beantragte am 20.09.2018 einen Feststellungsbescheid, wobei lediglich der Ant... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 09.04.2020

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