Entscheidungen zu § 57 Abs. 3 RStDG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2018/2/22 Ra 2017/09/0049

1        Der Mitbeteiligte steht als Richter des Verwaltungsgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. 2        Mit Erkenntnis des Disziplinarausschusses des Verwaltungsgerichtes Wien vom 10. Mai 2017 wurde der Mitbeteiligte nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung vom Vorwurf freigesprochen, er habe am 20. und 29. Juli 2016 Äußerungen seiner Lebensgefährtin in einer sie betreffenden privaten Angelegenheit (Kündigung eines Vertrages mit einem ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.02.2018

RS Vwgh 2018/2/22 Ra 2017/09/0049

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §43 Abs2DO Wr 1994 §18 Abs2IKT-NutzungsV 2009 §5 Abs2RStDG §57 Abs3
Rechtssatz: Für die Erfüllung des Tatbestandes einer Pflichtverletzung gemäß § 57 Abs. 3 RStDG ist im Bereich der Gerichtsbarkeit des Bundes nicht erforderlich, dass ein Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.02.2018

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