1 Die Revisionswerberin wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 2012 zur Richteramtsanwärterin ernannt, wodurch erstmals ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund begründet wurde. 2 Mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien vom 22. Jänner 2015 wurde der Vorrückungsstichtag der Revisionswerberin festgesetzt. 3 Mit Wirksamkeit vom 1. April 2015 wurde die Revisionswerberin zur Staatsanwältin ernannt. 4 Mit Bescheid des Bundesministers für Just... mehr lesen...
Index: 64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: RStDG §174 Abs1; RStDG §26 Abs1 Z3; RStDG § 174 heute RStDG § 174 gültig ab 01.01.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/2011 RStDG § 174 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...