Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer ist Richter des Bundesverwaltungsgerichtes. Dessen Beschwerdegegner in der gegenständlichen datenschutzrechtlichen Angelegenheit bzw. belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht ist der Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes. 2. Mit der verfahrensgegenständlichen, auf Art. 130 Abs. 2a B-VG sowie §§ 84 und 85 GOG iVm § 24a BVwGG gest... mehr lesen...