Entscheidungen zu § 15 Abs. 1 RHG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vfgh Erkenntnis 1989/11/29 KR1/87

Entscheidungsgründe: 1.1. Der Rechnungshof setzte den Vorstand der Bank für Oberösterreich und Salzburg in Linz (kurz "Oberbank") mit Schreiben vom 17. Juli 1987 in Kenntnis, daß er Anfang August 1987 die Gebarung dieses Unternehmens in den Jahren 1978 bis 1986 überprüfen werde. Daraufhin teilte der Vorstand der Oberbank dem Rechnungshof mit Zuschrift vom 24. Juli 1987 mit, daß er die Prüfung nicht gestatte, weil weder eine 50 %-ige Beteiligung des Bundes allein oder gemei... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.11.1989

RS Vfgh 1989/11/29 KR1/87

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art121 Abs1B-VG Art127 Abs3B-VG Art126b Abs2RHG 1948 §12 Abs1RHG 1948 §15 Abs1
Leitsatz: Zuständigkeit des Rechnungshofes zur Prüfung der Gebarung der Bank für Öberösterreich und Salzburg aufgrund der rechtlichen Beteiligungsverhältnisse gegeben
Rechtssatz: Der Rechnungshof ist gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm Ar... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.11.1989

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