Begründung: Die Klägerin kaufte im Jänner 2004 einen von der Beklagten erzeugten und nach Österreich gelieferten PKW. Am 15. 12. 2006 fuhr der Ehemann der Klägerin mit diesem Fahrzeug in eine Garage, wo er es parkte. Etwa 10 bis 15 Minuten nach diesem Zeitpunkt geriet der Wagen in Brand. Durch den Brand wurden die Garage und diverse Gegenstände beschädigt. Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin gestützt auf die Haftung der Beklagten als Produzentin des PKW die Zahlung von 9.290 EUR al... mehr lesen...
Norm: PHG §5PHG §7
Rechtssatz: Dem Kläger obliegt der Beweis des Produktfehlers und des Kausalzusammenhangs zwischen Produktfehler und Schaden. Den Beweis, welcher Bestandteil defekt wurde, muss er nicht führen. Entscheidungstexte 10 Ob 98/02p Entscheidungstext OGH 22.10.2002 10 Ob 98/02p 1 Ob 72/03z Entscheidungstext OGH 10.02.2004... mehr lesen...