Entscheidungen zu § 6 PHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1995/1/26 6Ob636/94

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Entscheidung | OGH | 26.01.1995

RS OGH 1995/1/26 6Ob636/94, 7Ob2414/96t, 3Ob71/02s, 1Ob169/02p, 7Ob82/15g

Norm: PHG §6
Rechtssatz: Inverkehrbringen bedeutet die aufgrund eines Rechtsverhältnisses vorgenommene freiwillige Übertragung der selbständigen Gewahrsame an einem Produkt und die sonstige Einräumung des Gebrauches daran. Wesentlich ist die willentliche Aufgabe der eigenen Verfügungsmacht über das Produkt. Hiezu genügt schon die Erteilung einer Verfügungsermächtigung, dh der Befugnis, im eigenen Namen über das fremde Recht zu verfügen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1995

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