RS OGH 2024/10/22 7Ob82/15g; 4Ob19/24h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2024
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Norm

PHG §3
PHG §6

Rechtssatz

Der objektive Anschein der Herstellereigenschaft muss im Zeitpunkt des Inverkehrbringens vorliegen; später angebrachte Zeichen bleiben außer Betracht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130209

Im RIS seit

14.09.2015

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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