Begründung: Am 28. 12. 2001 bestellte die „W***** KG" bei der A***** AG einen LKW Mercedes-Benz Atego 1228 L, der von der beklagten Partei hergestellt und der Käuferin im Frühjahr 2002 geliefert wurde. Vertragsinhalt waren unter anderem die Liefer- und Verkaufsbedingungen der A***** AG, deren Punkt VI 3. folgenden Wortlaut hat: Am 28. 12. 2001 bestellte die „W***** KG" bei der A***** AG einen LKW Mercedes-Benz Atego 1228 L, der von der beklagten Partei hergestellt und der Käuferi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde von der P***** GesmbH & Co KG mit der Lieferung einer zum Einbau in eine Pulvermühle bestimmten Prallscheibe beauftragt. Da die Klägerin über diesen Teil nicht selbst verfügte, beauftragte sie die Beklagte mit der Lieferung der Scheibe. Die Lieferung erfolgte am 1.6.1992. Anläßlich der Übergabe der Prallscheibe wurden bei einer in Anwesenheit des technischen Leiters der Klägerin und des mit technischen Abwicklungen betrauten Mitarbei... mehr lesen...
Norm: PHG §12
Rechtssatz:
Der interne Rückgriffsanspruch eines im Rahmen der Produkthaftung Ersatzpflichtigen gegen Mithaftende beruht nicht in einer Schadenersatzpflicht, sondern auf dem Gemeinschaftsverhältnis. Der Ausgleichsanspruch des in Anspruch genommenen Solidarschuldners ist ein selbständiger Anspruch, dessen Art und Umfang sich nach dem zwischen den Mitschuldnern bestehenden Verhältnis richtet. Es ist ein dem Aufwandersatz ... mehr lesen...
Norm: HGB §377PHG §12
Rechtssatz:
Der Regreßanspruch nach § 12 PHG unterliegt als außervertraglicher Anspruch auch dann, wenn der Regreßberechtigte Kaufmann im Sinne des HGB ist, nicht der Rügepflicht nach § 377 HGB. Der Regreßanspruch nach Paragraph 12, PHG unterliegt als außervertraglicher Anspruch auch dann, wenn der Regreßberechtigte Kaufmann im Sinne des HGB ist, nicht der Rügepflicht nach Paragraph 377, HGB.
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Norm: PHG §12
Rechtssatz:
Der Rückgriffsanspruch nach § 12 PHG ist ein eigenständiger Anspruch und nicht etwa der durch eine Legalzession übergegangene Schadenersatzanspruch des Geschädigten. Der Rückgriffsanspruch nach Paragraph 12, PHG ist ein eigenständiger Anspruch und nicht etwa der durch eine Legalzession übergegangene Schadenersatzanspruch des Geschädigten.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...