Norm: PHG §12
Rechtssatz: Der interne Rückgriffsanspruch eines im Rahmen der Produkthaftung Ersatzpflichtigen gegen Mithaftende beruht nicht in einer Schadenersatzpflicht, sondern auf dem Gemeinschaftsverhältnis. Der Ausgleichsanspruch des in Anspruch genommenen Solidarschuldners ist ein selbständiger Anspruch, dessen Art und Umfang sich nach dem zwischen den Mitschuldnern bestehenden Verhältnis richtet. Es ist ein dem Aufwandersatz nach § 1042... mehr lesen...
Norm: HGB §377PHG §12
Rechtssatz: Der Regreßanspruch nach § 12 PHG unterliegt als außervertraglicher Anspruch auch dann, wenn der Regreßberechtigte Kaufmann im Sinne des HGB ist, nicht der Rügepflicht nach § 377 HGB. Entscheidungstexte 9 Ob 2138/96v Entscheidungstext OGH 15.01.1997 9 Ob 2138/96v Veröff: SZ 70/5 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: PHG §12
Rechtssatz: Der Rückgriffsanspruch nach § 12 PHG ist ein eigenständiger Anspruch und nicht etwa der durch eine Legalzession übergegangene Schadenersatzanspruch des Geschädigten. Entscheidungstexte 1 Ob 555/95 Entscheidungstext OGH 30.01.1996 1 Ob 555/95 Veröff: SZ 69/17 2 Ob 78/06v Entscheidungstext OGH 19.1... mehr lesen...