Norm
PHG §12Rechtssatz
Der Rückgriffsanspruch nach § 12 PHG ist ein eigenständiger Anspruch und nicht etwa der durch eine Legalzession übergegangene Schadenersatzanspruch des Geschädigten.Der Rückgriffsanspruch nach Paragraph 12, PHG ist ein eigenständiger Anspruch und nicht etwa der durch eine Legalzession übergegangene Schadenersatzanspruch des Geschädigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097731Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009