Norm: ABGB §1304 A1PHG §11
Rechtssatz: Die Frage der Eigenverantwortung beziehungsweise des Mitverschuldens des Benützers einer Extremsport-Ausrüstung kann nur einzelfallbezogen beantwortet werden (hier: Trockentauchen). (Zweiter Rechtsgang zu 7 Ob 49/01h) Entscheidungstexte 7 Ob 201/03i Entscheidungstext OGH 01.10.2003 7 Ob 201/03i 3 Ob 17... mehr lesen...
Norm: PHG §11
Rechtssatz: Zum Mitverschulden des Geschädigten, der sich bei Fehlen jedes Benützungshinweises für den Betrieb einer "Partyleuchte" nicht erkundigt und eine bekannt leicht entflammbare Brennflüssigkeit (Brennspiritus) verwendet. Entscheidungstexte 8 Ob 51/97a Entscheidungstext OGH 13.03.1997 8 Ob 51/97a 8 Ob 192/99i ... mehr lesen...