Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stand zuletzt seit 14.08.2025 beim AMS Linz im Bezug der Notstandshilfe. Das AMS stellte am 07.11.2025 eine Anfrage beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und erhielt durch das Bundesamt die Auskunft, dass der Beschwerdeführer über kein Aufenthaltsrecht nach dem Asylgesetzt mehr verfügt. Am 19.11.2025 bestätigte das Magistrat Linz auf Nachfrage der belangten Behörde, dass dem Beschwerdefüh... mehr lesen...