Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen 1.1. Zur Person und den allgemeinen Lebensumständen Der BF ist kosovarischer Staatsbürger, am XXXX geboren und heißt XXXX . Der BF ehelichte am 26.06.2015 die tschechische Staatsbürgerin XXXX (im Folgenden BG, Gattin), vormals XXXX . Am 20.09.2016 beantragte BG die am 26.06.2015 geschlossene Ehe aus alleinigem Verschulden des BF mit der Wirkung zu scheiden, dass sie mit Rechtskraft des Urteils aufg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen 1.1. Zur Person und den allgemeinen Lebensumständen Der BF ist kosovarischer Staatsbürger, am XXXX geboren und heißt XXXX . Der BF ehelichte am 26.06.2015 die tschechische Staatsbürgerin XXXX (im Folgenden BG, Gattin), vormals XXXX . Am 20.09.2016 beantragte BG die am 26.06.2015 geschlossene Ehe aus alleinigem Verschulden des BF mit der Wirkung zu scheiden, dass sie mit Rechtskraft des Urteils aufg... mehr lesen...