IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin Dr.in Lettner über die als Widerspruch bezeichnete Beschwerde der Frau Mehtap L. vom 18.6.2013 gegen den Bescheid des Landeshauptmannes für Wien, MA 35, vom 3.6.2013, Zahl MA 35-9/2982934-01, betreffend die Abweisung des Antrags vom 10.5.2013 auf Erteilung eines Aufenthaltstitels für den Zweck „Niederlassungsbewilligung (unselbständiger Mobilitätsfall)“ gemäß § 49 Abs. 2 Niederlassungs- und Aufenthal... mehr lesen...