Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 NAG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2014/7/10 W128 2008610-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Die Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige der Republik Korea und seit 30.09.2009 als ordentliche Studierende an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeldet. Sie führt die Matrikelnummer XXXX. Die Beschwerdeführerin ist Staatsangehörige der Republik Korea und seit 30.09.2009 als ordentliche Studierende an der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien gemeld... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 10.07.2014

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