Begründung: Die Klägerin war bei der beklagten Partei seit 2.8.1982, zuletzt als Referentin im Auslandszahlungsverkehr, beschäftigt. Ihr Dienstverhältnis war nach den Dienstbestimmungen der beklagten Partei (DB) pensionsversicherungsfrei und unkündbar. Am 16.11.1992 wurde sie nach "ordnungsgemäßer Verständigung" des Betriebsrats entlassen. Der Betriebsrat stimmte der Entlassung nicht zu. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Klägerin die Feststellung, daß ihr Dienstverhält... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat nach Vollendung seines Jus-Studiums und Absolvierung der Gerichtspraxis (mit insgesamt 63 Monaten an Studien- und Vordienstzeiten) am 16. 5. 1952 als Angestellter bei der beklagten Ö*** N*** (im folgenden auch: Bank) ein; er wurde in die Stufe B 1 des Bezugsschemas eingestuft. Diese Stufe war die 4. Stufe des (bis zur Stufe 20) in einjährige Stufen unterteilten Schemas der Verwendungsgruppe B. Daraus ergab sich de facto eine Anrechnung von d... mehr lesen...
Norm: NBG §38 Abs2DB der österr Nationalbank NBG Art. 6 § 38 heute NBG Art. 6 § 38 gültig ab 03.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 150/2017 NBG Art. 6 § 38 gültig von 01.01.2014 bis 02.01.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 184/2013 NBG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend wird den Ausführungen des Revisionswerbers noch folgendes entgegengehalten: Die Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen n... mehr lesen...