Entscheidungen zu § artikel1zu5 NBG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Beschluss 1996/10/25 94/17/0290

1. Zwischen der Beschwerdeführerin und der mitbeteiligten Partei bestand eine Geschäftsbeziehung aufgrund des von der Beschwerdeführerin ausgeübten Bankgewerbes. Im Zuge dieser Geschäftsbeziehung kam es unter anderem zu Darlehensverträgen vom 2. April 1982 betreffend 20,5 Mio DM, vom 7. Mai 1982 betreffend 14 Mio DM und vom 20. April 1983 betreffend 1,5 Mio DM. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Rechtsgeschäfte war der Beschwerdeführerin kein Umstand bekannt, der das Erfordernis ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.10.1996

RS Vwgh 1996/10/25 94/17/0290

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/03 Nationalbank40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;NBG 1984 §5;NBG 1984 §7;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1996/09/20 93/17/0391 3 (hier: nur zwei Paraphen ohne leserliche Beifügung des Namens der Genehmigenden) Stammrechtssatz Da § 5 NBG nur die Zeichnungsbefugnis und... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.10.1996

TE Vwgh Beschluss 1996/9/20 93/17/0391

I. Mit Schreiben vom 6. September 1993 suchte die Beschwerdeführerin - unter Bezugnahme auf ein früheres Ansuchen vom 26. Juli 1993, welches zur Erteilung einer Bewilligung vom 28. Juli 1993 zur Entgegennahme einer Überweisung aus der Schweiz geführt hatte - um die "Bewilligung für den Verkauf von US-Dollar im Gegenwert von insgesamt öS 2,400.000,-- zur Deckung der Personalkosten für das zweite Halbjahr 1993 sowie der sonstigen Betriebsausgaben" an. In dem Schreiben wird dargestellt, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.09.1996

RS Vwgh 1996/9/20 93/17/0391

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/03 Nationalbank40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;NBG 1984 §5;NBG 1984 §7;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da § 5 NBG nur die Zeichnungsbefugnis und nicht die Frage betrifft, wie Erledigungen der Österreichischen Nationalbank ausgefertigt werden müssen, kann § 5 NBG nicht als lex specialis zu § 18 Abs 4 AVG angesehen werden. Die hoheitlichen Erledigungen der Österreichisc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.09.1996

RS Vwgh 1988/1/29 87/17/0245

Index: 37/03 Nationalbank
Norm: NBG 1984 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991;
Rechtssatz: Das Wort "Firma" ist nicht nur im engen handelsrechtlichen Sinn aufzufassen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987170245.X06 Im RIS seit 29.01.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1988

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