Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer eine Verwaltungsstrafe wegen eines Verstoßes gegen § 193 Abs. 7 MinroG. 1. Mit dem bekämpften Straferkenntnis verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer eine Verwaltungsstrafe wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 193, Absatz 7, MinroG. 2. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 15.06.2018, in de... mehr lesen...