Begründung: I. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft bzw. ihre Rechtsvorgängerin betreibt seit ihrer Gründung den Braunkohleabbau. Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts wurde der Abbau im großen Stil auch untertägig betrieben. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist - nach ihrem Vorbringen - Eigentümerin diverser Bergwerksberechtigungen, deren Verleihung bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts zurückreiche, die mit wenigen Ausnahmen aber nicht genutzt würden. Heimsagungsverfahren... mehr lesen...
Index: 58 Berg- und Energierecht58/02 Energierecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation EMRK Art6 Abs1 / civil rights EMRK Art6 Abs1 / Tribunal MinroG §149 Abs6, §179 Abs5 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gülti... mehr lesen...