Norm: LPG §5 Abs1
Rechtssatz: Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch wird unter einem Betrieb eine organisierte Wirtschaftseinheit, die der Produktion dient, verstanden. Die wirtschaftliche Organisation eines landwirtschaftlichen Betriebes setzt das Vorhandensein einer Hofstelle voraus. Ein Pachtvertrag über einen landwirtschaftlichen Betrieb liegt aber dennoch vor, wenn nach Beginn des Vertragsverhältnisses die Hofstelle an den bisherigen Pächter... mehr lesen...