Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KommStG 1993 §10; KommStG 1993 §4 Abs1; KommStG 1993 §6; KommStG 1993 §7 Abs1; KommStG 1993 § 10 heute KommStG 1993 § 10 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 20/2009 KommStG 1993 § 10 gültig von 01.12.1993 bis 31.12.2009 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Verein, der seinen Sitz in einer oberösterreichischen Gemeinde hat und dessen Tätigkeit sich auf das Bundesgebiet erstreckt. Seine für die Streitjahre geltenden, von seiner Generalversammlung am 12. November 1994 beschlossenen Statuten enthalten auszugsweise folgende Regelungen: "2. Zweck des Vereins: Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist und daher ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der BAO verfolgt, bez... mehr lesen...