Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1999 §1;KflG 1999 §22 Abs1;KflG 1999 §22 Abs2;KflG 1999 §22 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 22 Abs 1 KflG 1999 verlangt, dass der Konzessionsinhaber, abgesehen von den Fällen des Abs 2 und 3, den Betrieb selbst zu führen hat, was bedeutet, dass er den Verkehr im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und auf eigene R... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A Kraftfahrlinienbetriebsgesellschaft mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft mit dem Sitz in Wien als Konzessionsinhaber der Kraftfahrlinie Wien - Kladovo entgegen § 20 Z 1 Kraftfahrliniengesetz (KflG), wonach die Kraftfahrlinie während der gesamten Berechtigungsdauer d... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1999 §20;KflG 1999 §22 Abs2;KflG 1999 §22;KflG 1999 §25;KflG 1999 §47 Abs1 idF 2002/I/077;
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung begeht gemäß § 47 Abs 1 KflG, "wer gegen die Bestimmungen des § 20 verstößt". Der im II. Abschnitt des KflG ("Bestimmungen über Berechtigungen") enthaltene § 20 leg cit regelt ausschließlich "Pflichten des Berechtigungsinhabe... mehr lesen...
Index: 50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: KflG 1999 §20;KflG 1999 §22 Abs2;KflG 1999 §25;KflG 1999 §3 idF 2002/I/077;KflG 1999 §45 Abs1;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 22 Abs 2 letzter Satz KflG, wonach der Betriebsführer der Aufsichtsbehörde "in gleicher Weise wie der Konzessionsinhaber verantwortlich" ist, kann nicht entnommen werden, dass den Konzessionsinhaber die im § 20 KflG normierten "Pflic... mehr lesen...