Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn D M als Verwaltungsstrafrechtlich Beauftragter nach § 9 Abs 2 VStG wie folgt zur Last gelegt: Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn D M als Verwaltungsstrafrechtlich Beauftragter nach Paragraph 9, Absatz 2, VStG wie folgt zur Last gelegt: Zeit: 26.01.2009 Ort: zwischen BiH/Banja Luka und Österreich/Linz, int. Kraftfahrlinie Gornji Graci - Linz betroffenes KFZ: Omnibus Ihre Funktion: Verwaltungsstrafrechtlich Beauftragte(r) n... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: KflG §4 KflG §16 KflG §20 Abs1 Z1 lite KflG § 4 heute KflG § 4 gültig ab 01.01.2000 KflG § 16 heute KflG § 16 gültig ab 01.01.2000 ... mehr lesen...