Entscheidungen zu § 9 KBGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

97 Dokumente

Entscheidungen 91-97 von 97

TE OGH 1996/2/21 3Ob503/96

Begründung: Die am 19.Juli 1978 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 2.Oktober 1991 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Der Ehe entsprossen drei bereits volljährige Söhne; einer davon ist behindert und befindet sich in einem Altenheim in Pflege. Die nicht durch das Einkommen des Behinderten gedeckten Heimkosten trägt der Beklagte. Die Streitteile sind mit einem Anteil von je 25 % Gesellschafte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.02.1996

TE OGH 1995/9/6 1Ob570/95

Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde durch das seit 8.Mai 1992 rechtskräftige Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 13.April 1992 gemäß § 55 Abs 1 EheG mit dem Ausspruch gemäß § 61 Abs 3 EheG geschieden, daß der Ehemann die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet hat. Der Ehe entsprossen die Kinder Peter, geboren am 18.Juli 1978, und Julia, geboren am 19.März 1981. Die Klägerin bezog 1989 ein monatliches Durchschnittseinkommen von 6.416 S; dagegen verdiente der Beklagt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.09.1995

TE OGH 1994/5/3 1Ob550/94

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Entscheidung | OGH | 03.05.1994

TE OGH 1993/12/21 7Ob620/93

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Entscheidung | OGH | 21.12.1993

TE OGH 1993/6/2 7Ob531/93

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Entscheidung | OGH | 02.06.1993

RS OGH 1992/10/7 1Ob614/92, 7Ob531/93, 7Ob620/93, 1Ob550/94, 1Ob570/95, 10Ob2104/96a, 3Ob503/96, 3Ob

Norm: ABGB §140 AeABGB §140 BbASVG §293KBGG §9KBGG §42
Rechtssatz: Auch öffentlich-rechtliche Leistungen sind in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen. Die in der Leistung liegende Zweckbestimmung allein führt noch nicht zum Ausscheiden aus der Unterhaltsbemessungsgrundlage. Entscheidungstexte 1 Ob 614/92 Entscheidungstext OGH 07.10.1992 1 Ob 614/92 Veröff: SZ 65/126 = Ö... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1992

TE OGH 1992/10/7 1Ob614/92

Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 25.1.1989, 1 C 74/88-7, aus dem Alleinverschulden des Mannes rechtskräftig geschieden. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 29.3.1990, ON 64, wurde die Obsorge für die beiden ehelichen Kinder dem Vater übertragen. Mit weiterem Beschluß vom 13.5.1991, ON 118, bestätigt mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 8.7.1991, R 570/91-123, wurde die Mutter zu Unterhaltsleistungen von monatlich S 600,-- je Kind v... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.10.1992

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