Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK, in der Folge: belangte Behörde) XXXX (in der Folge: Beschwerdeführerin) mit als „Mitteilung über Ihren Leistungsanspruch nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz“ bezeichnetem Schreiben vom 12.11.2025 mitgeteilt, dass ihr von 01.07.2025 bis voraussichtlich 01.07.2026 Kinderbetreuungsgeld ohne Versicherungsschutz in Höhe von € 17,65 pro Tag zustehe, wobei es zu einer Eltern-Kind-Pass-... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Frau XXXX (in der Folge „BF“) hat mit Antrag vom 08. Juli 2020 bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) pauschales Kinderbetreuungsgeld in der Variante 730 Tage ab dem Tag der Geburt (05. Februar 2020) bis zur höchstmöglichen Bezugsdauer für ihr Kind XXXX , geb. 05. Februar 2020, beantragt. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 28. Juni 2021 abgewiesen. Gegen diese... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Am 27.12.2021 stellte die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) bei der Österreichischen Gesundheitskasse (im Folgenden: ÖGK) auf elektronischem Wege einen Antrag auf Zuerkennung des Kinderbetreuungsgeldes als Ersatz des Erwerbseinkommens für den Zeitraum von 27.12.2021 bis 26.12.2022. Die ÖGK gewährte der BF für den Zeitraum von 27.12.2021 bis 26.12.2022 Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkomm... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge „BF“) stellte am 15.12.2020 bei der belangten Behörde einen Antrag auf Kinderbetreuungsgeld für ihre Tochter XXXX , geb. XXXX , wobei sie auf Seite 2 des Antragsformulars unter Punkt 5 keine Auswahl des Leistungssystems (Unterpunkt 5a einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld oder Unterpunkt 5b Kinderbetreuungsgeld-Konto) vornahm. 2. Die belangte Behörde übermittelte der BF sohin mit Schreiben vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.08.2017 wies die Tiroler Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 71 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) von XXXX(im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 26.01.2015 ab. Begründend führte sie zusammengefasst aus, dass der von der Beschwerdeführerin vorgebrachte Ausnahmezustand vor und nach der Geburt ihres z... mehr lesen...